Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Hausbesitzer. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, wie zum Beispiel bei einem Brand. Darüber hinaus sind auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Schäden durch Blitzschlag abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um sich vor den Auswirkungen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dein Eigenheim unter anderem vor den Folgen einer Überschwemmung, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch eine Absicherung gegen Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche ist möglich.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Sie sichert alle beweglichen Gegenstände ab und übernimmt die Kosten bei Feuer-, Einbruch-, Wasser- oder Überspannungsschäden. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, sich für eine Rechtschutzversicherung zu entscheiden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise mit dem Vermieter, werden die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige übernommen.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die durch dich oder deine Gäste verursacht werden, beispielsweise durch einen Sturz in der Wohnung oder einen Unfall vor dem Haus. Hausbesitzer und Mieter sollten gleichermaßen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Zusätzlich gibt es mittlerweile Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die beispielsweise die Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch das Öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst kann über diese Versicherung abgedeckt sein.
Manche Hauseigentümer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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